Anträge - A1-Bescheinigung
Anträge - A1-Bescheinigung
Was ist eine A1-Bescheinigung und warum wird sie gebraucht?
Die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen eines Staates unterscheiden sich überall auf der Welt. Diese Regelungen gelten für jeden Erwerbstätigen innerhalb des jeweiligen Staates. Die A1-Bescheinigung ermöglicht es erwerbstätigen Personen die vorübergehend im Ausland sind, an den Regelungen des Entsenderstaates festzuhalten. Dies gilt für Entsendungen in Staaten der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein, Norwegen, in die Schweiz oder in das Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland.
Eine deutsche A1-Bescheinigung dokumentiert in diesen Fällen, dass die im Ausland erwerbstätige Person weiter dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt.
Der Vorteil besteht darin, dass eine gleichzeitige Beitragszahlung in mehreren Staaten oder ein Wechsel zwischen den Sozialversicherungssystemen vermieden wird.
Wer braucht eine A1-Bescheinigung?
Eine A1-Bescheinigung benötigt jeder, der im Ausland vorübergehend erwerbstätig ist. Die Ausstellung der Bescheinigung muss im Voraus erfolgen, um auf etwaige Kontrollen im Ausland vorbereitet zu sein. Die Ausstellung kann hier beantragt werden. Der Beantragungsprozess erfolgt dann elektronisch. Sollte die Bescheinigung zu Beginn des Auslandsaufenthaltes noch nicht vorliegen, kann der von der Deutschen Rentenversicherung ausgestellte Antragsnachweis als Ersatz mitgeführt werden.
Wo gibt es weitere Informationen?
Weitere Informationen findest du auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
Wo geht es zum Antrag?
Deinen Antrag für die A1-Bescheinigung kannst du über diesen Serviceartikel in unserem Ticketsystem stellen.